Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine der größten und komplexesten rechtlichen Herausforderungen für Unternehmen dar, die Ihren Mitarbeitern attraktive Angebote für den Ruhestand machen möchten. Gleichwohl lohnt sich dieser Aufwand für den ganzen Betrieb und zahlt sich nicht nur in steuerlicher Hinsicht aus.

In Deutschland gibt es im Wesentlichen fünf Optionen zur gewerblichen Altersvorsorge, von denen Unternehmer Gebrauch machen können und die teilweise auch kombinierbar sind. Diese haben wir für Sie unten in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

In einem persönlichen Termin beraten wir Sie gerne umfassend, welche dieser Lösungen für Ihren Betrieb die passende und günstigste ist – und wie Sie für sich und Ihre Mitarbeiter das Beste aus staatlicher Förderung und den Angeboten der Versicherer herausholen.

  • Direktversicherung: Im Rahmen der Direktversicherung schließt der Betrieb einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl über eine Lebensversicherung oder Leibrentenversicherung ab. Der Arbeitgeber übernimmt die Versicherungsbeiträge, die Leistung wird dem Mitarbeiter ausbezahlt, sobald die in der gewählten Police festgeschriebenen Konditionen eintreten. Für Ihr Unternehmen bietet diese Option in der Regel die Vorteile geringen bürokratischen Aufwands, steuerlicher Abzugsfähigkeit und geringen Sozialversicherungsbeiträgen. Aufgrund der vielen verschiedenen Möglichkeiten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, eine Alterssicherung in Form der Direktversicherung zu gestalten, empfiehlt sich eine betriebsspezifische Analyse als Grundlage für ein optimales Angebot. 
  • Pensionsfonds: Rentenfonds sind rechtlich selbständige Einheiten, in die der Arbeitgeber einzahlt und in welche auch der Arbeitnehmer, auf freiwilliger Basis, einzahlen kann. Ab dem 65. Lebensjahr haben die Mitarbeiter einen gesetzlich garantierten Anspruch auf die lebenslange Altersrente bzw. Hinterbliebenenrente, die durch die Beiträge aufgebaut wurde.
  • Pensionskasse: Pensionskassen sind eigenständige Versorgungsträger, die in der Regel kooperativ von Betrieben gegründet und aufrecht erhalten werden. Die Arbeitnehmer sind direkte Mitglieder der Pensionskasse des Unternehmens und werden darin über Ihren Arbeitgeber für alle Vorsorgerisiken abgesichert (Renteneintritt, Invalidität und Todesfall).
  • Pensionszusage des Arbeitgebers: Im Rahmen der Pensionszusage verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer späteren Rentenzahlung auf einen Teil seines Arbeitsentgelts. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge wird also indirekt über den Arbeitnehmer finanziert. Die Versorgungszusage, zu der sich der Betrieb verpflichtet, ist wertgleich. Davon abgesehen gibt es aber sehr viele unterschiedliche Optionen, diese Altersvorsorge zu gestalten, die für beide Seiten steuerlich günstig geltend gemacht werden kann.
  • Unterstützungskasse: Die betriebliche Altersvorsorge über Unterstützungskassen zu organisieren, funktioniert ähnlich wie die Absicherung über Pensionskassen. Allerdings garantiert diese Form der unabhängigen Träger nicht selbst für die Rente, sondern die Betriebe gehen für die Renten ihrer Mitarbeiter in Haftung und müssen sich für diese Garantien rückversichern, falls der Insolvenzfall eintritt. Die Arbeitnehmer sind in den Unterstützungskassen wiederum indirekt über ihre Firma versichert.

Damit Ihre Mitarbeiter und Sie beim Thema gewerbliche Altersvorsorge jederzeit auf der sicheren – und vorteilhaftesten – Seite sind, beraten wir Sie als Unternehmer gerne individuell und betreuen Ihre Verträge kompetent von Anfang bis Ende.