Impressum / Erstinformation
Heidrun Reink
Humboldtstraße 4
18055 Rostock
Tel: 0381 – 660 60 75
Fax: 0381 – 600 95 34
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Wichtige Informationen für Sie
Nachweis zu den Informationspflichten gemäß Abschnitt 4 / §11 Versicherungsvermittlerverordnung:
Mein Status gemäß Gewerbeordnung:
a) Ich bin tätig als Versicherungsmaklerin (*) mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO.: Register-Nr. D-TSUG-PFPVJ-59
b) Ich habe eine Genehmigung nach §34f GewO – Absatz 1 Satz 1 Nummer 1: Register-Nr. D-F-184-EI5J-80
Ausstellende Behörde: IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1-3, 18055 Rostock * Telefon: 0381-338-0 * Telefax: 0381-338-617
Adresse des Registers:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
Homepage: www.vermittlerregister.de
Ich besitze eine Genehmigung nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; 2; 4 GewO.
Ausstellende Behörde: Hanse- und Universitätsstadt Rostock Stadtamt Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung
Ich besitze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.
Beteiligungsverhältnisse
Ich halte keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
An meinem Unternehmen hält keine Versicherungsgesellschaft eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals.
Schlichtungsstellen
Ombudsmann für Versicherungen
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen
Postfach 303079
10730 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
(*) Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden.
Er ist in erster Linie verpflichtet, die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden.
Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden.
Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen,
welche sein Vertrauen genießen, welche er dem Kunden benennt.
Versicherungsvertreter sind Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm vertretenen Versicherer.
Er ist in erster Linie verpflichtet, die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf derSeite der von ihm vertretenen Versicherer.
Er ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er wird diese Versicherer seinen Kunden benennen.
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