Wohngebäudeversicherung
Schäden an einem Wohngebäude entstehen oft unerwartet und verursachen sehr schnell hohe Kosten. Eine Wohngebäudeversicherung oder kurz Gebäudeversicherung tritt im Ernstfall ein und verhindert, dass der Eigentümer finanziell überfordert wird.
(Die Kalkulation erfolgt über unser SSL-gesichertes und stetig aktualisiertes Portal bei Inobroker.)
Was ist versichert?
- Das versicherte Gebäude selbst
- Einbaumöbel wie Schränke oder Küchen, die für das Gebäude angefertigt wurden
- Zubehör wie der Briefkasten oder die Terrasse, sowie auch ein etwaiges Carport, etc.
Darüber hinaus kann die Versicherung weiterer Bestandteile des Hauses vereinbart werden. Auch diese Zusatzleistungen sollten bei einem Gebäudeversicherungsvergleich berücksichtigt werden. Hat ein Mieter nachträglich etwas am Gebäude montiert, kommt die Gebäudeversicherung für Schäden an diesem Zubehör jedoch nicht auf.
Weiterhin ist der Hausrat, der nicht als Gebäudebestandteil gewertet wird, kein Gegenstand von Wohngebäudeversicherungen. Er wird zum Großteil von der Hausratversicherung abgedeckt, gelegentlich jedoch nur durch bestimmte Klauseln wie beispielsweise zum Fahrraddiebstahl. In manchen Fällen empfehlen sich auch spezielle Policen, etwa eine Musikinstrumentenversicherung.
In der Gebäudeversicherung versicherte Schadensursachen können sein:
- Sturm
- Feuer
- Leitungswasser
In einer verbundenen Wohngebäudeversicherung sind Kosten, die im Zusammenhang mit irgendeiner dieser Ursachen entstehen, abgedeckt. Hausbesitzer können sie jedoch auch separat und in beliebiger Kombination versichern lassen. Der Verzicht auf einen Bereich, kann eine besonders günstige Wohngebäudeversicherung ermöglichen. Hier empfiehlt es sich, die Wohngebäudeversicherung im Preisvergleich zu anderen Angeboten und Kombinationen zu betrachten. Ein selbst gewählter Ausschluss will aber angesichts der potenziellen Kosten im Schadensfall gut überlegt sein.
Was ist nicht versichert?
Von der Wohngebäudeversicherung abzugrenzen ist die Gebäudehaftpflichtversicherung. Während erstere wie beschrieben für Schäden am Haus aufkommt, zahlt die Gebäudehaftpflichtversicherung Schäden, die Dritten entstehen. Darunter fallen zum Beispiel Verletzungen oder Sachschäden, die durch herabstürzende Dachziegel entstehen. Weiterhin wehrt die Gebäudehaftpflichtversicherung unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.
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